Grabarten im Revier IV

Hier möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über unsere Grabarten gewähren. Das Revier IV umfasst die Friedhöfe von Friedrichstadt, Garding, Katharinenheerd, Kating, Kotzenbüll, Oldenswort, Osterhever, Poppenbüll, St. Peter-Ording, Tating, Tetenbüll, Tönning, Uelvesbüll, Vollerwiek, Welt, Westerhever und Witzwort. Damit Sie die richtige Ruhestätte finden, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

Übersicht über unsere Grabarten

  • Wahlgräber
    • Wahlgrab klassisch gepflegt
    • Rasenwahlgrab mit Pflanzsstreifen
  • Reihengräber
  • Urnenwahlgräber
    • Urnenwahlgrab klassich gepflegt
    • Urnenwahlgrab als Baumgrabstätte in einer Gemeinschaftsanlage
    • Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage
  • Urnenreihengräber

Grabstätten für Sargbeisetzungen

Wahlgräber
Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Sie eignen sich daher als Familiengrab, oder wenn die Grabstelle auf dem Friedhof frei gewählt werden soll. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Eine anschließende Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Wahlgrab klassisch gepflegt
Die Bepflanzung/Gestaltung des klassischen Wahlgrabes erstreckt sich über die gesamte Grabfläche.

Rasenwahlgrab mit Pflanzstreifen
Rasenwahlgrabstätten mit Pflanzstreifen sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen. Die Grabstätten sind zu 2/3 in Rasen gelegt. 1/3 der Fläche wird von den Angehörigen bepflanzt und gepflegt.

Mehrere stehende Grasteine in einer Reihe mit schmalen Pflanzstreifen davor.

Reihengräber
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach einzeln vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Grabstätten für Urnenbeisetzungen

Urnenwahlgräber
Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit einer oder zwei Grabstellen. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.

Urnenwahlgrab klassisch gepflegt
Urnenwahlgräber können innerhalb unserer Gestaltungssatzung über ihre gesamte Fläche eigens gestaltet werden.

Baumgrabstätte als Urnengemeinschaftsgrabstätte
Die Pflege der gesamten Anlage obliegt der Friedhofsverwaltung. Für diese Grabart gibt es ein gesondertes Grabfeld. Blumen und Gestecke dürfen auf den Grabstätten platziert werden. Der Grabstein bzw. das Grabkreuz ist innerhalb der Friedhofsgestaltungssatzung frei wählbar.

Urnenwahlgrabstätte in einer Gemeinschaftsanlage
Die Pflanzbeetanlagen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig. Das Nutzungsrecht kann im Vorwege erworben werden. Das Grabmal kann gemäß der Gestaltungssatzung vom Nutzungsberechtigten selbst gewählt werden.

Urnenreihengräber
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) zur Beisetzung einer Urne vergeben werden. Es dürfen keine Vasen oder ähnliches auf der Grabstätte abgestellt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Auf unseren Friedhöfen Friedrichstadt, Garding, Tönning und Welt gibt es Urnenreihengräber am Baum.

Ein einzelner Grabstein in Rasen.