Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Nordfriesische Friedhofswerk ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen weitgehend barrierefrei zu gestalten.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 13.04.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.nfw.sh) und orientiert sich an der BITV 2.0. In der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) hat der Gesetzgeber die Vorgaben für Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist im Rahmen der Möglichkeiten des Content-Management-Systems WordPress mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bilder haben noch nicht alle einen Alternativtext, diese werden teilweise nachträglich ergänzt. Zukünftig hochgeladene Bilder erhalten einen Alternativtext.
PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei, da es sich um eingescannte Dokumente handelt, die nicht im Textformat vorliegen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine vorgenommene BITV/WCAG Selbstbewertung. Diese Erklärung wurde am 13.04.2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unserer Website aufgefallen sein, melden Sie sie gerne per E-Mail an friedhofswerk@nfw.sh oder per Post an
Nordfriesisches Friedhofswerk
Husumer Straße 39 c-d
25821 Breklum
Zusätzliche Informationen
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucherinnen und Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Beschwerdeverfahren
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Kontaktdaten der Beschwerdestelle:
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Web: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/