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Das Nordfriesische Friedhofswerk (NFW)

Im Jahr 2017 gründete der Kirchenkreis Nordfriesland das Ev.-Luth. Nordfriesische Friedhofswerk (NFW) als zeitgemäße Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen im Bestattungswesen. Das NFW ist eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und muss sich in erster Linie über Gebühreneinnahmen finanzieren. Das heißt aber auch, dass Wirtschaftlichkeit nicht mit Gewinnorientierung gleichzusetzen ist. Ziel ist vielmehr, die Friedhöfe möglichst kostendeckend zu betreiben.

Das NFW ist bestrebt sich zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen zu entwickeln und will somit die Einbindung in der Region gewährleisten, die Wirtschaftlichkeit stärken und die Struktur der Friedhöfe verbessern.

Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit auf der einen Seite und christliche Werteorientierung auf der anderen Seite sind für uns kein Widerspruch. Unsere Friedhöfe beheimaten eine reiche Flora und Fauna. Wir möchten durch behutsame Gestaltung und Weiterentwicklung die vorhandene Vielfalt bewahren und ausbauen.

Warum wurde das NFW gegründet?

Das Friedhofswesen liegt im Kreis Nordfriesland ganz überwiegend in der Verantwortung der evangelisch-lutherischen Kirche. Sie betreibt 85 Friedhöfe mit fast 100 Hektar Fläche. Dabei leben in dem Kreisgebiet nur 163.000 Einwohner. Um den Bedarf an Bestattungsplätzen zu decken würde also die Hälfte der Fläche ausreichen. Und die freie Fläche wächst stetig. Allein mit diesem Verhältnis von Einwohnerzahl zur Friedhofsfläche ist die Ursache der wirtschaftlichen Problemlage im Wesentlichen beschrieben: Eigentlich müssten Friedhöfe geschlossen werden.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich über die Jahre das Bestattungsverhalten signifikant verändert hat. Zum einen nimmt die Zahl der Urnenbestattungen deutlich zu, zum anderen haben sich auch alternative Bestattungsformen außerhalb der Friedhöfe etabliert. Da aber sowohl von kirchlicher als auch von kommunaler Seite der ausdrückliche Wunsch bestand, die Friedhöfe im Dorf zu lassen, wurden gemeinsam Überlegungen angestellt, wie die Finanzierung dafür abgesichert werden könnte.

Im Ergebnis dieser Verhandlungen konnten zwischen „Kirche“ und vielen Kommunen Kofinanzierungsverträge geschlossen werden, um den Bestand der Friedhöfe zu sichern. Als Gegenleistung für die Zusagen zur Hilfe beim Defizitausgleich wurde von Seiten der Kirche zugesichert, die Bewirtschaftung zu optimieren.
Dafür konnte man auf erste positive Erfahrungen in Eiderstedt zurückgreifen, wo zehn Kirchengemeinden ihre 23 Friedhöfe durch einen Zweckverband fürs Friedhofswesen, dem Kirchengemeindeverband Friedhofswesen Eiderstedt, bereits 2008 zu einer gemeinsamen Bewirtschaftung zusammengeführt hatten.

Die Ziele des NFW sind ambitioniert. Erreicht werden soll mit dem Werksverbund eine wirtschaftliche Stabilisierung durch Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe, des Personalmanagements, des kaufmännischen Rechnungswesens und der Gebührenkalkulation. Das Flächenmanagement soll zukunftsorientiert ausgerichtet werden, um Überkapazitäten abzubauen beziehungsweise größere Areale kostengünstiger bewirtschaften zu können. Weiterhin gilt es, den vielfach vorhandenen Sanierungsstau abzubauen und die Friedhöfe attraktiver zu gestalten. Einsparpotenzial wird in der Zentralisierung und Standardisierung von Verwaltungsleistungen gesehen.

Für die Mitarbeiterschaft werden so die Arbeitsplätze durch den Kirchenkreis erhalten und sie können durch ein abgestimmtes Maschinenmanagement vor allem auf den kleineren Friedhöfen von schwerer körperlicher Arbeit entlastet werden. Eine Verkleinerung des Personalbestandes ist erst mit dem jeweiligen Ausscheiden von Mitarbeitern vorgesehen.

Welche Friedhöfe gehören dem NFW an?

Am 1. Juli nahm nun das Nordfriesische Friedhofswerk (NFW) des Kirchenkreises seinen Betrieb auf. Die 23 Friedhöfe der Kirchengemeinden Friedrichstadt, Garding, Heverbund, Oldenswort, St. Peter-Ording und Tating, Tetenbüll/Katharinenheerd, Tönning-Kating-Kotzenbüll, Welt-Vollerwiek und Witzwort-Uelvesbüll, des bisherigen Kirchengemeindeverbandes, wurden an das NFW übertragen. Für alle restlichen Friedhofsträger ist das NFW als Angebot zu verstehen, ihre Friedhöfe ebenfalls in die Trägerschaft des Kirchenkreises abzugeben. Dies ist immer zum 01. Januar eines Jahres möglich.

Es folgten zum 01. Januar 2018 die Friedhöfe acht weiterer Kirchengemeinden (Braderup-Klixbüll, Emmelsbüll-Neugalmsbüll, Hattstedt, Horsbüll, Christus-Kirchengemeinde Husum, Niebüll, Rodenäs sowie Schobüll).

Zum 01. Januar 2019 wurden die Trägerschaften für die Friedhöfe der Kirchengemeinden Aventoft und Klanxbüll und zum 01. Januar 2021 für den Friedhof der Kirchengemeinde Ostenfeld sowie des RuheForstes in Ostenfeld an das NFW übergeben.

Nachdem im Jahr 2022 keine weiteren Friedhöfe übertragen wurden, kamen im Januar 2023 die Friedhöfe Neukirchen und Olderup dazu.

Damit gehören bereits 42 Friedhöfe zum NFW.

Welche Bedeutung haben die Reviere?

Organisatorisch ist das NFW in eine Verwaltungszentrale in Breklum und vier Reviere mit jeweils einer Revierzentrale aufgeteilt. Diese können Sie der Revierkarte entnehmen.

Zum Revier I (mit der Zentrale in Niebüll) gehören: Niebüll, Deezbüll, Aventoft, Braderup, Emmelsbüll, Horsbüll, Klanxbüll, Klixbüll, Neugalmsbüll, Neukirchen, Rodenäs

(Aus dem Revier II sind zur Zeit noch keine Friedhöfe beigetreten)

Zum Revier III (mit der Zentrale in Husum) gehören: Husum Ost-, Süd,- Westfriedhof, Schobüll, Hattstedt, Olderup, Ostenfeld, RuheForst Ostenfeld

Zum Revier IV (mit der Zentrale in Garding) gehören: Friedrichstadt, Garding (Alter Friedhof, Neuer Friedhof), Katharinenheerd, Kating, Kotzenbüll, Oldenswort (Alter Friedhof, Neuer Friedhof), Osterhever, Poppenbüll, St. Peter-Ording (Alter Friedhof,  Bövergeest, Ording), Tating, Tetenbüll, Tönning (Alter Friedhof, Neuer Friedhof), Uelvesbüll, Vollerwiek, Welt, Westerhever, Witzwort (Alter Friedhof, Neuer Friedhof)

In der Verwaltungszentrale wird der größte Teil der kaufmännischen und planerischen Arbeit geleistet, über die Revierzentralen wird der gärtnerische Einsatz, die Beratung und der Verkauf sowie das Bescheidwesen gesteuert.